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Faculty of Humanities and Theology

"Schwerter Konsent" veröffentlicht

Bild des Einführungstextes des Schwerter Konsent © Kommende Dortmund

„Schwerter Konsent“ veröffentlicht

Am 29. September 2022 wurde der "Schwerter Konsent" auf der Seite der Kommende Dortmund veröffentlicht. 

Der „Schwerter Konsent“ ist Ergebnis einer Fachtagung, die gemeinsam vom Institut für Katholische Theologie der TU Dortmund und der Kommende Dortmund organisiert wurde. Bewusst wurde auf den stärkeren Begriff „Konsens“ (Einigung, der alle zustimmen) verzichtet und die schwächere Bezeichnung „Konsent“ (Einigung, die niemand ablehnt) gewählt. Diese Begrifflichkeit aus der Soziokratie zeigt an, dass keine schwerwiegenden Einwände mehr vorliegen. Damit sind Gemeinsamkeiten und Unterschiede zu ähnlichen Prinzipiensets angezeigt, die den „Schwerter Konsent“ inspiriert haben.

  • Der „Beutelsbacher Konsens (1976) aus der Politikdidaktik ist ebenfalls das Ergebnis einer Tagungsbeobachtung. Inhaltlich wurde vor allem das Kontroversitätsprinzip aufgegriffen.
  • Die "Frankfurter Erklärung für eine kritisch-emanzipatorische Politische Bildung" (2015) wurde vom „Forum kritische politische Bildung“ initiiert. Wie diese Erklärung will der „Schwerter Konsent“ ein Diskussionsimpuls sein. Inhaltlich wurde die machtkritische Perspektive aufgegriffen.
  • Der "Dresdener Konsens für den Philosophie- und Ethikunterricht" (2016) formuliert Grundsätze, die der Fachverband Philosophie e.V., der Fachverband Ethik e.V. und das Forum für Didaktik der Philosophie und Ethik unterstützen. Aufgegriffen wurde der Anstoß, ein solches Prinzipienset für nichtpolitische Bildung zu formulieren.
  • In der Forschung gibt es in jüngerer Zeit den Versuch, besonders in Anlehnung an die „Frankfurter Erklärung“ spezifisch religionspädagogische Prinzipien zu formulieren (Bederna 2021; Gärtner 2020). An diese Formulierungen wird ebenso angeschlossen wie an wichtige kirchliche Texte zum Religionsunterricht, besonders den Würzburger Synodenbeschluss "Der Religionsunterricht in der Schule".

„Konsent“ zeigt also an, dass das Verfahren, welches der Prinzipienformulierung zugrunde liegt, nicht auf einer breiten Basis fußt und damit nicht zu einer direktdemokratischen Konsensherstellung geeignet ist. Diesem Sachverhalt liegen inhaltliche Überlegungen zugrunde: Der Beutelsbacher Konsens und der Dresdener Konsens haben gezeigt, dass Konsensformulierungen aufgrund ihrer normativen Kraft schnell eine fachdidaktische Hegemonie gewinnen können, was notwendige Kontroversen unterbindet (z.B. Herbst 2021, 333). Der Ausgangspunkt vom „Schwerter Konsent“ ist vielmehr der Sachverhalt, dass man „[e]inen guten Kriteriensatz […] daran erkennen [kann]“, wie es der Politikdidaktiker Tilmann Grammes (2016, 156) es formuliert, „dass er kontrovers bleibt“ (Grammes, 2016, S. 156). Diese Kontroversität soll bereits im Wochenschau-Sammelband „Der Beutelsbacher Konsens in der Religionspädagogik“ (Gärtner/Herbst/Kläsener 2023) hergestellt werden, in dem der „Schwerter Konsent“ aus verschiedenen Fachperspektiven (Religionspädagogik, Systematische Theologie, Politikdidaktik) diskutiert wird.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Eine Übersicht über weiterführende Literatur steht Ihnen hier zur Verfügung.